1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Kunden" genannt) und der screenIMAGE GmbH und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.
2. Leistungen der screenIMAGE GmbH
Die screenIMAGE GmbH bietet ihren Kunden national und international Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Displaytechnologie, visuelle Kommunikation, Informations- und Präsentationssoftware sowie Multimedia an. Sie erbringt qualitativ hoch stehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie nationalen Standards und Empfehlungen entsprechen.
Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, die zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und der screenIMAGE GmbH bilden.
3. Leistungen der Kunden
3.1 Preise
Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder der entsprechenden Preisliste. Sie verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, soweit in der Vertragsurkunden nicht etwas anderes vereinbart wird.
3.2 Verantwortung der Kunden
Die Kunden sorgen dafür, dass die Produkte und Dienstleistungen, für die sie mit der screenIMAGE GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten (Beachtung technischer Vorschriften, notwendige Vorleistungen seitens des Kunden zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung, usw.) können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.
Die Kunden sind verantwortlich dafür, dass von ihnen gelieferte Daten gesetzeskonform und komplett sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen. Die Kunden stellen screenIMAGE GmbH von allen Ansprüchen frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit von den Kunden gelieferten Daten erhoben werden. Die screenIMAGE GmbH behält sich vor, Daten von Kunden, die den vorstehenden Anforderungen nicht genügen, nach ihrem Ermessen zu entfernen.
Der Kunde hat die bezogenen Produkte und Dienstleistungen von screenIMAGE GmbH umgehend auf Mängel zu prüfen.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.
4.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Die Kunden können bis nach 5 Tagen ab Rechnungsstellung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.
4.3 Vorauszahlung und Sicherheit
Die screenIMAGE GmbH kann von ihren Kunden Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.
Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann die screenIMAGE GmbH die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.
Alle Produkte und Dienstleistungen bleiben bis zu deren vollen Bezahlung im Eigentum von screenIMAGE GmbH.
4.4 Nichterfüllen
Kommt der Auftrag trotz Auftragsbestätigung nicht zur Ausführung, einigen sich die Parteien üner eine angemessene Entschädigung. Ist die Absage weniger als eine Woche vor Ausführungsdatum erfolgt, beträgt dies mindestens 50% des Auftragvolumens.
5. Haftung der screenIMAGE GmbH
Die screenIMAGE GmbH steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen.
Bei Vertragsverletzungen haftet die screenIMAGE GmbH für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden ersetzt die screenIMAGE GmbH unbegrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie für Schäden bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung, höchstens aber bis zum Betrage von CHF 50’000 je Schadenereignis.
In keinem Fall haftet die screenIMAGE GmbH jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.
6. Garantien
Sofern nicht explizit anders erwähnt, gelten die jeweiligen Garantien der Hersteller.
7. Besondere Bestimmungen
7.1 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen der screenIMAGE GmbH verbleiben bei der screenIMAGE GmbH oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die screenIMAGE GmbH, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
7.2 Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt auf Grund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen und kriminelle Angriffe auf die Systeme von Dritten (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
7.3 Verrechnung
Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber der screenIMAGE GmbH nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.
8. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
8.1 Inkrafttreten
Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.
8.2 Dauer und Kündigung
Der Vertrag dauert unbestimmte Zeit oder bis zu dessen Erfüllung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern die Vertragsurkunde nichts anderes vorsehen und es sich nicht um eine einmalige Leistungserbringung handelt.
Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie der screenIMAGE GmbH das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.
9. Änderungen des Vertrages
Die screenIMAGE GmbH gibt den Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen in den Leistungsbeschreibungen oder bei den Preisen so rechtzeitig bekannt, dass sie den Vertrag mit der screenIMAGE GmbH innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden genehmigt.
Bei technischen Änderungen stellt die screenIMAGE GmbH zum Schutz von Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können.
10. Schlussbestimmungen
Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der screenIMAGE GmbH. Die screenIMAGE GmbH kann Klagen gegen die Kunden auch an deren Sitz oder Wohnsitz anbringen.
Root im Juni 2007
screenIMAGE Systems AG